Im Zuge des Brexits dürfte London seine bisherige Vormachtstellung als Drehscheibe des internationalen Handels in Europa teilweise einbüssen. Damit einher geht auch ein gewisser Bedeutungsverlust als Standort für internationale Handelsstreitigkeiten. Deshalb haben jüngst Deutschland, Frankreich und die Niederlande die Grundlagen für internationale Handelsstreitigkeiten vor speziellen Gerichtskammern geschaffen. Im Rahmen der laufenden Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) schlägt der Bundesrat vor, auf Stufe Bundesrecht die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Kantone künftig spezialisierte Gerichte bzw. Gerichtskammern für internationale Handelsstreitigkeiten schaffen können. Damit soll die Schweiz als international anerkannter Justizplatz in Handelssachen gestärkt werden.
Der Kanton Bern sollte bei dieser neuen Entwicklung die Chance nutzen, um eine Vorreiterrolle zu übernehmen und den Justizstandort Bern zu stärken. Der Standort Bern ist insbesondere aufgrund seiner Mehrsprachigkeit, seiner effizienten und kompetenten Gerichte sowie der guten Erreichbarkeit im Zentrum Europas prädestiniert für dieses Angebot.
Da auf Bundesebene noch offen ist, ob und wann die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung von internationalen Zuständigkeiten geschaffen werden, konnte der FDP-Vorstoss nur als Postulat (=Prüfauftrag) überwiesen werden.