Bern, 22. November 2010
Medienmitteilung
Teilrevision Sozialhilfegesetz: Missbräuche verhindern dank Informationsaustausch
Die FDP-Fraktion im Grossen Rat wird dem vorliegenden Entwurf zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zustimmen. Mit der Revision wird endlich der Informationsaustausch zwischen Sozialdiensten und anderen Behörden (z.B. Steuerverwaltung, Strassenverkehrsamt, Polizei und Justiz) ermöglicht, eine Anzeigepflicht für Sozialarbeitende eingeführt und damit Sozialhilfemissbrauch wesentlich erschwert. Darüber hinaus haben die Freisinnigen einen Antrag eingereicht, der bei konkreten Verdachtsgründen auch die Überprüfung von Informationen bei Personen und privaten Organisationen ermöglichen soll.